Aufladen von Renault Zoé-Elektrofahrzeugen
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Umweltbonus: Förderung für den Kauf eines E-Firmenwagens

In Deutschland gibt es viele staatliche Subventionen, um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern. Obwohl sie nach dem Lockdown erhöht wurden, werden diese Kaufsubventionen jedes Jahr sinken, während die Steuern auf die umweltschädlichsten Fahrzeuge weiter steigen werden. Lassen Sie uns die verschiedenen finanziellen und steuerlichen Anreize zusammenfassen, auf die Sie Anspruch haben, bevor Sie Elektrofahrzeuge in Ihre Flotte einführen.

 

Kaufhilfen: Umweltbonus

Seit Juni hat die Bundesregierung eine Innovationsprämie eingeführt, die den bestehenden Umweltbonus verstärkt. Damit verdoppelt sich der Anteil des vom Staat gezahlten Umweltbonus und der Anteil des Herstellers bleibt unverändert. Seit 2020 ist die Zahlung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie ebenfalls rückwirkend.

Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um neue oder gebrauchte Pkw (Kategorie M1) oder leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1) mit Elektro-, Wasserstoff- oder Plug-in-Hybridantrieb

Bitte beachten Sie, dass die für Plug-in-Hybride gewährte Förderung nur solche Fahrzeuge betrifft, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und eine vollelektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern haben. Die Regierung geht noch einen Schritt weiter, da sie bereits angekündigt hat, dass die elektrische Reichweite ab 2022 mindestens 60 Kilometer und ab 2025 mindestens 80 Kilometer betragen muss.

Umweltbonus und Innovationsprämie für Neufahrzeuge

Lassen Sie uns die Bedingungen für den Anspruch auf den Umweltbonus und die Innovationsprämie beim Kauf eines Neuwagens untersuchen:

  • Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs auf der Liste der in Frage kommenden Fahrzeuge
  • Umweltbonus: Immatrikulation nach dem 4. November 2019 
  • Innovationsprämie: Immatrikulation nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021
  • Der Bonusantrag muss spätestens ein Jahr nach dem Datum der Immatrikulation gestellt werden
  • Das Fahrzeug für mindestens sechs Monate halten
  • Das Fahrzeug, das für den Bonus in Frage kommt, wird nicht durch andere öffentliche Mittel unterstützt.

Netto-Katalogpreis weniger als 40 000€

MotorisierungHöhe des Bonus
(inkl. Innovationsbonus)
Elektro- und WasserstofffahrzeugeAnteil des Staates: 6 000€ 
Anteil des Herstellers: 3 000€

Gesamtbonus: 9 000€ 
Plug-in-Hybrid-FahrzeugeAnteil des Staates: 4 500€
Anteil des Herstellers: 2 250€

Gesamtbonus: 6 750€ 


Netto-Katalogpreis höher als 40 000€

MotorisierungHöhe des Bonus
(inkl. Innovationsbonus)
Elektro- und WasserstofffahrzeugeAnteil des Staates: 5 000€
Anteil des Herstellers: 2 500€

Gesamtbonus: 7 500€ 
Plug-in-Hybrid-FahrzeugeAnteil des Staates: 3 750€
Anteil des Herstellers: 1 875€

Gesamtbonus: 5 625€ 


Umweltbonus und Innovationsprämie für Gebrauchtfahrzeuge

Wie steht es mit dem Kauf eines gebrauchten emissionsarmen Fahrzeugs? Insgesamt sind die Zulassungsvoraussetzungen die gleichen wie für Neuwagen, mit Ausnahme der folgenden Bedingungen:

  • Erstzulassung des Fahrzeugs (in Deutschland oder einem anderen EU-Land) für weniger als ein Jahr / weniger als 15.000 Kilometer
  • Umweltbonus: zweite Immatrikulation nach dem 4. November 2019 
  • Innovationsprämie: Erstimmatrikulation nach dem 4. November 2019 und zweite Immatrikulation nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021
  • Das Fahrzeug hat in einem anderen EU-Land nicht bereits den Umweltbonus oder eine vergleichbare öffentliche Förderung erhalten.

Netto-Katalogpreis zwischen 40 000€ und 65 000€

MotorisierungHöhe des Bonus
(inkl. Innovationsbonus)
Elektro- und WasserstofffahrzeugeAnteil des Staates: 5 000€
Anteil des Herstellers: 2 500€

Gesamtbonus: 7 500€ 
Plug-in-Hybrid-FahrzeugeAnteil des Staates: 3 750€
Anteil des Herstellers: 1 875€

Gesamtbonus: 5 625€ 


Andere Steueranreize

Mehrwertsteuersenkung

Im Zusammenhang mit COVID-19 hat Deutschland seinen Mehrwertsteuersatz bis zum 31. Dezember 2020 vorübergehend von 19% auf 16% gesenkt.

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG)

Der Kauf eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeugs hebt die Kraftfahrzeugsteuer für einen Zeitraum von 10 Jahren auf. Diese Steuererleichterung ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig. Nach diesem Zeitraum erhöht sich der Befreiungssatz auf 50%.

Dienstwagensteuer: Reduzierung der Bemessungsgrundlage

  • Für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge wird der anwendbare Satz von 1% auf 0,5% des Bruttolistenpreises pro Monat gesenkt. 
  • Für Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis 60.000 EUR nicht übersteigt, beträgt dieser Satz 0,25%.

Diese Bedingungen sind bis zum 31. Dezember 2021 gültig.


Für Dienstfahrzeugflotten ist das finanzielle Argument vor allem mittel- bis langfristig immer weniger ein Hemmnis für die Umstellung auf elektrische Energie. Die Gesamtbetriebskosten eines Elektrofahrzeugs werden immer wettbewerbsfähiger mit denen eines Verbrennungsfahrzeugs.

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